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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97 (https://dejure.org/1998,4792)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.02.1998 - 2 A 10161/97 (https://dejure.org/1998,4792)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97 (https://dejure.org/1998,4792)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Polizeibeamter; Laufbahnaufstieg; Verfassungstreue; Republikaner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3292 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 874
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    Diese Voraussetzung, die § 9 Abs. 1 Nr. 2 LBG ausdrücklich für die Berufung in das Beamtenverhältnis normiert, ist ein Merkmal der Eignung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (BVerfGE 39, 334 [351]) und gilt deshalb sinngemäß auch für den Laufbahnaufstieg.
  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    Diese Erwägungen stehen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern werden durch sie im Gegenteil sogar gestützt: Dieser hat entschieden, daß die disziplinarrechtliche Entfernung des einer verfassungsfeindlichen Organisation angehörenden Beamten aus dem Dienst - anders als die vorsorgliche Ablehnung seiner Ernennung - einen unverhältnismäßigen Eingriff in Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention beinhalten kann (EGMR, NJW 1996, 375).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    In der Vergangenheit liegende Tatumstände dürfen und müssen für die Eignungsbeurteilung herangezogen werden, soweit sie noch bedeutsam, d.h. nicht durch neuere Erkenntnisse überholt sind; dabei sind bloße Tarnungen und Lippenbekenntnisse von ehrlich gemeinten Erklärungen und Verhaltensweisen sorgfältig zu unterscheiden (BVerwGE 61, 176 [190]).
  • BVerwG, 16.09.1987 - 1 D 122.86

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Beamten durch Mitgliedschaft in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    Die Eignungsüberprüfung, die der Beklagte im November 1995 durchzuführen hatte, zielte nicht auf die Behinderung der Mandatsausübung, sondern darauf, die Integrität der Beamtenschaft zu wahren, und stand schon wegen dieser Zweckrichtung zu der Mandatsschutzklausel nicht in Widerspruch (ebenso BVerwG, DVBl 1988, 346 f., für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen kommunalpolitisch aktiven Beamten).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    Wegen dieser Verdachtsmomente haben seinerzeit mehrere Oberverwaltungsgerichte die weitere nachrichtendienstliche Beobachtung der Republikaner für Rechtens erklärt (BayVGH, NJW 1994, 748; OVG NRW, NVwZ 1994, 588; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 04. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG -).
  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    Wegen dieser Verdachtsmomente haben seinerzeit mehrere Oberverwaltungsgerichte die weitere nachrichtendienstliche Beobachtung der Republikaner für Rechtens erklärt (BayVGH, NJW 1994, 748; OVG NRW, NVwZ 1994, 588; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 04. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG -).
  • RG, 30.03.1894 - 102/94

    Stellen die Vorschriften, welche in Preußen in der Ministerialanweisung für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10161/97
    Auch das jüngst ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Dezember 1997 - 7 K 102/94.MZ -, wonach das rheinland-pfälzische Landesamt für Verfassungsschutz die weitere nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mangels hinreichender Verdachtsmomente in Zukunft zu unterlassen habe, steht dieser Einschätzung - bezogen auf den hier in Rede stehenden Zeitraum - nicht entgegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

    Dies zeigen die in der Vergangenheit von Mitgliedern der Partei "Die REPUBLIKANER" - mit unterschiedlichem Erfolg - geführten Rechtsstreitigkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001, NJW 2002, 980 = BVerwGE 114, 258; Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 299; VGH Kassel, Beschluss vom 7. Mai 1998, NVwZ 1999, 904; OVG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 1998, NVwZ 1998, 874; VG Münster, Beschluss vom 24. Februar 1995, DVBl 1995, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 4 S 292/97

    Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten wegen Mitgliedschaft in der Partei

    Für die Annahme entsprechender Zweifel reicht es mit Blick auf die ihm obliegende besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung vielmehr aus, wenn der Beamte einer Partei, von der nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, daß sie sich jederzeit zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und für deren Erhaltung eintritt, angehört und/oder für diese maßgebliche Funktionen wahrnimmt (vgl. in ähnlichem Zusammenhang: BVerwG, Beschl. v. 13.10.1998, NVwZ 1999, 299; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.1998, NVwZ 1998, 874).

    Wird eine nachrichtendienstliche Beobachtung zudem durch mehrere Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe für rechtmäßig erachtet (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., NVwZ 1994, 794; VGH München, NJW 1994, 748; OVG Münster, NVwZ 1994, 588; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1998, 874; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.06.1997 - 13 L 838/95), ist der Dienstherr berechtigt, diese Erkenntnisse ohne eigene Ermittlungen zur Grundlage für Zweifel am Bekenntnis und am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu machen (vgl. die hier entsprechend anzuwendenden Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschl. v. 13.10.1998, a.a.O.).

    Wie das Verwaltungsgericht weiter zutreffend ausgeführt hat, steht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (NJW 1996, 375) der getroffenen Entscheidung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht entgegen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 13.02.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Nach insoweit nahezu einhelliger Auffassung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung liegen in bezug auf die Partei DIE REPUBLIKANER tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vor (vgl. VGH München, Beschluß vorn 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 - <NJW 1994, 748 >; OVG Münster, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 - <NVwZ 1994, 588 >; VGH Mannheim, Beschluß vom 11. März 1994 - 10 S 2386/93 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG - und Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG -<NVwZ 1998, 874 [OVG Rheinland-Pfalz 13.02.1998 - 2 A 10161/97] [875] >; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 - und VGH Kassel, Urteil vom 7. Mai 1998 - 24 DH 2498/96 - < NVwZ 1999, 904 [905] > m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvR 1151/00

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch

    Bei der Entscheidung über die Beförderung geht es - anders als im Disziplinarverfahren - nicht darum, ob dem Beschwerdeführer eine Dienstpflichtverletzung nachgewiesen werden kann; vielmehr ist die Eignung für das angestrebte Beförderungsamt zu prüfen, wobei der Dienstherr eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung hat (vgl. zu dem vom Disziplinarverfahren abweichenden Maßstab OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Februar 1998, NVwZ 1998, S. 874).
  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

    Wird eine nachrichtendienstliche Beobachtung zudem durch mehrere Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe für rechtmäßig erachtet (vgl. VGH München, Beschluß vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 - [NJW 1994, 748]; OVG Münster, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 - [NVwZ 1994, 588]; VGH Mannheim, Beschluß vom 11. März 1994 - 10 S 2386/93 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG - und Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG - [NVwZ 1998, 874 (f.)]; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 -), ist der GB/BMVg berechtigt, diese Erkenntnisse ohne eigene Ermittlungen zur Grundlage für Zweifel am Bekenntnis und am jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung dieser Partei zu machen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 2 A 11774/98
    Vor allem aufgrund hetzerischer, die Ausländer extrem herabwürdigender Flugschriften haben damals mehrere Oberverwaltungsgerichte die nachrichtendienstliche Beobachtung der Republikaner für rechtens erklärt (BayVGH, BayVBl. 1994, 116; OVG NW, NVwZ 1994, 588; siehe dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1998, 874).

    Abgesehen davon geben die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden den Dienstherren in Bund und Ländern auch Aufschluss darüber, ob und gegebenenfalls welche Mitglieder einer Partei, in der verfassungsfeindliche Bestrebungen vermutet werden, als Beamte der politischen Treuepflicht zuwiderhandeln (siehe dazu- für die Republikaner durchaus differenzierend - etwa das Urteil des Senats vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG - = NVwZ 1998, 874, und HessVGH, NVwZ 1999, 904).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2000 - 5 A 2256/94

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" durch Verfassungsschutz ist weiterhin

    Zu entsprechenden Einschätzungen für die Vergangenheit vgl.: Bay.VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 -, BayVBl. 1994, 116; OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 25 A 2431/94 -, NVwZ 1996, 913 ff., Revision hiergegen zurückgewiesen durch BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1998 - 3 C 55.96 -, NJW 1998, 2545 ff.; OVG Rhl.-Pf., Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97 -, NVwZ 1998, 874.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    Zur insoweit vergleichbaren Entscheidung des Dienstherrn gegenüber Beamten(-Bewerbern) vgl.: BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/85 -, BVerfGE 39, 334 (353); BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 45.80 -, DVBl. 1983, 1113 (1114); OVG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97 -, NVwZ 1998, 874 (875).
  • VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Arbeitgeber; Arbeitsplatz; Auflösung;

    Sie fordert vom Beamten, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen absetzt, die den Staat oder die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen und diffamieren." (so OVG Koblenz, NVwZ 1998, 874).
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